Katholisch in Hürth Katholisch in Hürth Katholisch in Hürth

Katholisch werden

Hier ist offen! (c) Ignaz Pley

...kann man auf viele Weise.

Zunächst durch die Taufe. Da die Taufe unauslöschbar ist, kann man nur die Mitgliedschaft zur katholischen Kirche aufkündigen und sie durch förmlichen Austritt beim Amtsgericht verlassen.
Um wieder einzutreten braucht es dann den Wiedereintritt
Manche sind in einer anderen christlichen Gemeinschaft oder Kirche bereits getauft und wollen nun in die katholische Kirche wechseln. Da ist der Übertritt, auch Konversion genannt, der zu gehende Schritt.

Wir informieren Sie hier über beide Möglichkeiten.

Wiedereintritt

Sie möchten in die Gemeinschaft der katholischen Kirche wieder eintreten? Wir freuen uns, wenn Sie diesen Schritt gehen möchten und helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie schon getauft wurden, können Sie einen Wiedereintritt anders als den Austritt nicht bei Ihrem zuständigen Amtsgericht vollziehen. Sie nehmen dazu bitte Kontakt mit Ihrem Pfarrbüro auf. Sie werden von einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger zurückgerufen und vereinbaren einen Termin für ein vertrauliches und ausführliches Gespräch. Zu diesem Gespräch bringen Sie bitte den Taufnachweis und die Bescheinigung des Amtsgerichtes über Ihren Austritt mit.

Ihr Wiedereintritt kann in der Regel kurzfristig geschehen. Sie haben jedoch die Gelegenheit, seelsorgerische Gespräche und Begleitung über einen längeren Zeitraum in Anspruch zu nehmen. Das richtet sich nach Ihren Wünschen und Ihrem Tempo; Ihre (Glaubens-)fragen werden im Vordergrund stehen.

Wir werden dann mit Ihrer Zustimmung den Erzbischof von Köln als Zuständigen darum bitten, Sie als Mitglied wieder mit allen Rechten und Pflichten in die Kirche aufzunehmen. Sobald dessen Zustimmung vorliegt, werden Sie den Wunsch Ihres Wiedereintrittes offiziell in einem kleinen Gottesdienst äußern und damit in die Gemeinschaft der katholischen Kirche wiederaufgenommen werden. Diesen Gottesdienst können Sie gerne mitgestalten; wir geben Ihnen dazu Hilfestellung.

Für Ihren Wiedereintritt fallen unserseits keine Kosten oder Gebühren an. Die Information an Ihr zuständiges Amtsgericht erfolgt durch das Pfarrbüro. Selbstverständlich sind Sie dann als Mitglied der katholischen Kirche wieder verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen; für die Zeit, die Sie ausgetreten waren, müssen Sie keine Kirchensteuer nachzahlen.

Die Taufe hat auch während der Zeit Ihres Austrittes ihre Gültigkeit bewahrt. Sie muss, kann und braucht somit nicht wiederholt werden. Das Gleiche gilt, falls Sie das Sakrament der Firmung erhalten haben. Sollten Sie noch nicht gefirmt sein, wäre Ihr Wiedereintritt eine sinnvolle Gelegenheit, dieses Sakrament zu empfangen. Auch hier werden wir mit Ihnen eine gute Lösung finden.

Übertritt | Konversion

Auch wenn Sie durch Ihre eigene Taufe bereits Wurzeln in einer anderen als der römisch-katholischen Kirche oder in einer weiteren christlichen Gemeinschaft haben, können Sie sich für die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche entscheiden und hier eine neue Glaubensheimat finden. Auch über diesen Schritt würden wir uns mit Ihnen freuen.

Denn Sie sind gültig und bleibend getauft – und gehören damit bereits seit Ihrer Taufe zu Christus und zur Gemeinschaft der Christgläubigen.

Dennoch: obwohl die Taufe alle Christen eint und wir die wesentlichen Inhalte unseres Glaubens teilen: es gibt eine Vielzahl von konkreten Kirchen und Gemeinschaften, die sich auch in manchen wichtigen Punkten ihres Glaubens und seiner Umsetzung von der römisch-katholischen Kirche unterscheiden. So haben auch der katholische Glaube und das Leben in der katholischen Kirche ihre ganz besondere Prägung.

Vielleicht möchten Sie nun die Schätze des katholischen Glaubens und Lebens für sich entdecken, auch wenn Sie einer anderen Konfession angehören oder angehört haben. Falls Sie den katholischen Glauben näher kennenlernen möchten oder bereits entschlossen sind, zur katholischen Kirche überzutreten, sind Sie herzlich willkommen!

Geben Sie im Pfarrbüro Ihre Absicht kund und die zuständige Seelsorgerin bzw. der zuständige Seelsorger wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und alle weiteren Schritte mit Ihnen beraten.

Ihr Kontakt zu uns

Die Seelsorger in Hürth sind für alle Fragen rund um Eintritt, Wiedereintritt und Übertritt - sei es für kurze Nachfragen oder für eine Begleitung auf diesem Weg - ansprechbar und gesprächsbereit.

Bitte kontaktieren Sie uns über Ihr Pfarrbüro, um einen Termin für ein vertrauliches und ausführliches Gespräch zu vereinbaren.